Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin arbeite ich im Rahmen einer psychotherapeutischen Privatbehandlung
Der verlinkte Flyer über die Privatpraxis gibt Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über die Praxisangebote.
Mir ist eine transparente, offene und respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig.
In der Therapie lege ich Wert auf einen wertschätzenden Rahmen, in dem Sie einen für sich passenden Weg entwickeln können. Es ist Ihr Leben, Sie entscheiden über die Gestaltung Ihres Lebens. Gleichzeitig erarbeiten wir im therapeutischen Rahmen gemeinsame Therapieziele mit dem Augenmerk auf der Bewältigung der aktuell schwierigen Lebenssituation. Auf Ihrem Weg, die vereinbarten Therapieziele zu verfolgen, begleite ich Sie engagiert.
Ich interessiere mich für mein Gegenüber. Ich höre Ihnen zu und arbeite mit Ihnen an einem besseren Verständnis Ihrer aktuellen Schwierigkeiten und der Einbettung in Ihre Lebensgeschichte. Dabei hake ich auch nach und spreche Themen an, die ich als bedeutsam wahrnehme. Dies kann im ersten Moment unangenehm sein; gleichzeitig ermöglicht es Ihnen auch, sich ein tiefergehendes Verständnis und passgenauere Vorgehensweisen zu erarbeiten.
Es gibt immer gute Gründe, die scheinbar sichere, aber nicht zufriedenstellende Gegenwart einer unsicheren Zukunft vorzuziehen. Neben einem Verständnis für die Bedeutung einer Problematik lege ich daher Wert auf eine Umsetzung in Richtung der angestrebten Entwicklungsrichtung. Dabei berücksichtige ich eine Balance zwischen Akzeptanz von aktuellen Schwierigkeiten und praktischer Umsetzung von Neuem.
Bei allen Problemen und Schwierigkeiten, die für Sie der Anlass für eine Psychotherapie gewesen sind, lachen wir sicherlich auch miteinander. Und last but not least - ich freue mich mit Ihnen über positive Entwicklungsschritte :) .
Zu Beginn besprechen wir ausführlich die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Zur ersten Orientierung finden Sie nachfolgend erste Informationen:
Sollte die Beihilfe bzw. Ihre Krankenversicherung die GOP-Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 in Gänze oder in Teilen nicht anerkennen, so werden die Kosten aller oder Teile der neuen psychotherapeutischen Leistungen versicherungsseitig voraussichtlich nicht übernommen. Auch sind die persönlich abgeschlossenen Vertragsbedingungen vorrangig: je nach allgemeinen Versicherungsbedingungen und persönlichem Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Vereinbarungen bzgl. der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zwischen Ihnen und der Krankenversicherung - diese können zwischen einem Ausschluss von Psychotherapie bis hin zur vollständigen Kostenübernahme variieren. Klären Sie daher bitte mit Ihrer Krankenversicherung (privat, gesetzlich, Beihilfe), ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis erstattet.
Informationen auf externen Websites:
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 Abs. 2 oder 3 SGB V klären Sie bitte zunächst mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse deren Rahmenbedingungen für eine Erstattung von psychotherapeutischen Behandlungskosten in einer Privatpraxis. Mit den von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geforderten Unterlagen stellen Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Privatbehandlung. Für eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung benötigen Sie eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung vor Beginn der probatorischen Sitzungen (inklusive Erstgespräch) bzw. vor einer gegebenenfalls sich anschließenden Psychotherapie. Kosten für psychotherapeutische Leistungen vor einer schriftlichen Kostenübernahmegenehmigung der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in Gänze selbst.
Es besteht keine Zulassung als Vertragspsychotherapeutin zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Die psychotherapeutische Behandlung in der Privatpraxis von Karola Schreiner bleibt auch bei einer Kostenerstattung gemäß §13 SGB V eine Privatbehandlung. Die Psychotherapiekosten werden Ihnen als Vertragspartner*in gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP mit den neuen Abrechnungempfehlungen ab 01.07.2024) persönlich in Rechnung gestellt. Im Gesetzestext wird eine genehmigte Kostenerstattung finanziell nicht begrenzt; sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse trotzdem keine oder nur teilweise die von mir in Rechnung gestellten Psychotherapiekosten erstatten, so haben Sie die Psychotherapiekosten teilweise oder in Gänze selbst zu bezahlen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Interesse an einer psychotherapeutischen Zusammenarbeit im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens haben.
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